| Einleitung
Warum ECTS? Die Hauptmerkmale von ECTS Transparenz | ![]() ![]()
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| Herausgeber | Fakultät für Wirtschaftswissenschaften |
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| Inhalt und Gestaltung, Copyright |
Gerald Hammer / Julia Wiechmann |
| Die folgende Darstellung ist dem ECTS-Handbuch für Benutzer, herausgegeben von der Europäischen Kommission am 1998-03-31, entnommen. |
Die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. In diesem Sinne wurde im Rahmen eines Pilotprojekts des Erasmus-Programms das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) entwickelt. In der externen Bewertung von ECTS hat das System seine vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten unter Beweis gestellt, so daß die Europäische Kommission beschloß, ECTS in ihren Vorschlag für das neue Sokrates-Programm, insbesondere unter Kapitel 1 über die Hochschulbildung (Erasmus), aufzunehmen. Das zuvor auf das Pilotprojekt beschränkte ECTS-System wird somit als Teil der europäischen Dimension des Hochschulwesens ein wesentlich weiteres Anwendungsspektrum finden.
ECTS soll mehr Transparenz schaffen, Brücken zwischen den Hochschulen schlagen und den Studierenden ein größeres und interessanteres Studienangebot ermöglichen. Mit Hilfe der für das ECTS-System gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können die Hochschulen die im Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen. Darüber hinaus ermöglicht das ECTS-System ein besseres Verständnis der nationalen Bewertungsmethoden. Die Anwendung des ECTS-Systems beruht auf drei Prinzipien: Information (über Studiengänge und Studienleistungen), gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und die Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum).
Die volle akademische Anerkennung ist für die Studentenmobilität im Rahmen des Erasmus- und Sokrates-Programms eine conditio sine qua non. Volle akademische Anerkennung bedeutet, daß das Auslandsstudium (einschließlich Prüfungen und anderer Formen der Leistungsmessung) einen vergleichbaren Abschnitt des Studiums an der Heimathochschule ersetzt (einschließlich Prüfungen und anderer Formen der Bewertung), auch wenn der Aufbau des jeweils vereinbarten Studienprogramms andere inhaltliche Aspekte abdeckt.
Die Verwendung von ECTS ist freiwillig und beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen in bezug auf die akademischen Leistungen an den Partnerhochschulen. Jede Hochschule wählt ihre Partner selbst aus.
Kommunikation und Flexibilität sind zwei weitere Aspekte, die für eine erfolgreiche akademische Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Studien unabdingbar sind. Die ECTS-Koordinatoren, die für alle akademischen und verwaltungstechnischen Aspekte von ECTS zuständig sind, übernehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich sollte das gesamte Lehrangebot einschließlich der Promotionsstudiengänge, die die Fakultät/der Fachbereich anbietet, allen Gaststudierenden offenstehen. Die Studierenden sollten an regulären und nicht eigens für sie eingerichteten Veranstaltungen teilnehmen und die Möglichkeit haben, an der Gasthochschule einen Abschluß oder ein Diplom anzustreben. Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen sicher, daß das für den Auslandsaufenthalt vorgesehene Studienprogramm in bezug auf das zu leistende Pensum angemessen ist; beispielsweise müßte ein Student, der sich für ein volles Studienjahr ein Studienprogramm mit insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten zusammenstellt, doppelt so viel arbeiten wie der durchschnittliche einheimische Kommilitone an der Gasthochschule, und ein Student, dessen Studienprogramm für das gesamte Studienjahr 30 ECTS-Anrechnungspunkte umfaßt, würde erheblich weniger arbeiten als der durchschnittliche einheimische Student an der Gasthochschule. In diesem Fall entspräche das Pensum eher dem Arbeitspensum eines Teilzeitstudiums.
ECTS ermöglicht ebenfalls die Weiterführung des Auslandsstudiums an einer weiteren Gasthochschule. Mit Hilfe von ECTS geht der/die Studierende nach dem Studienaufenthalt im Ausland nicht unbedingt an die Heimathochschule zurück; er/sie zieht es möglicherweise vor, an der Gasthochschule zu bleiben, um einen Abschluß zu erlangen - oder er/sie geht an eine dritte Hochschule. Die jeweils betroffenen Hochschulen entscheiden über eine mögliche Zulassung und die zu erfüllenden Studienvoraussetzungen für einen Abschluß. In diesem Fall gibt die Abschrift der Studiendaten einen guten Überblick über den bisherigen Studienverlauf des Antragstellers/der Antragstellerin und erleichtert den Hochschulen die Entscheidung.
| Webmaster Stand: 2008-08-09 | ![]() ![]()
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